Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art, insbesondere an Industrie- und Handelsunternehmen. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen.
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Ihr erfolgreicher Partner für Personalentwicklung. Offenes Seminarprogramm mit 143 Themen in 2016. Inhouse Seminare, Coaching und HR Beratung., Fachliche und führungsmäßige Weiterbildung von Mitarbeitern aus Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen; Beratung von Unternehmen in Organisations- und Personalentwicklung sowie Personalberatung; Übernahme von Projektaufgaben auf unterschiedlichen wirtschaftlichen Gebieten und Vermittlung von Geschäften
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Das soziokulturelle Zentrum im Bielefelder Westen, Förderung sozialer, kultureller und politischer
Bildung, die Förderung der Jugendpflege und die
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz
auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerver-
ständigungsgedankens.
Der Zweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere
durch ein Kommunikations- und Bildungsangebot in den
Räumen der ehemaligen Polizeiwache am Siegfriedplatz
für die im Einzugsbereich der "Bürgerwache" lebende
Bevölkerung; der Verein strebt selbst die Träger-
schaft über das Kommunikationszentrum an.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ...
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Seit 1996 betreibt GUNKEL, KUNZENBACHER & PARTNER eine Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Bielefeld. 9 spezialisierte Rechtsanwälte Kanzlei Bielefeld., Unser Kanzlei besteht aus insgesamt 10 Fach- und Rechtsanwälten, die unsere Mandanten umfangreich in 9 verschiedenen Rechtsgebieten beraten. Wir kämpfen leidenschaftlich, engagiert und exzellent für die Rechte unserer Mandanten. Gunkel, Kunzenbacher & Partner.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024