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Unternehmen

Begegnungsstätte Zweischlingen e.V.

Vereinszweck:
Verein für emanzipatorische Bildungsarbeit, freie
Jugendhilfe, kommunikatives Leben und die Unter-
stützung sozial Benachteiligter.
Aufgaben im Bereich Jugendhilfe, Altenhilfe,
Erwachsenenbildung, Förderung von Bildung und
Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts-
und Denkmalschutz, Völkerverständigung, Studenten-
hilfe usw.
Betrieben wird eine Kommunikationszentrum.
Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld

Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ... mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Bielefelder Reit- u. Fahr-Club E.V.

Vereinszweck:
Die planmäßige Pflege des Reit- und Fahrsports zur geistigen und körperlichen Erziehung und zur Gesundheitspflege seiner Mitglieder.
Der Verein will besonders in der Jugend durch die Anleitung zum Umgang mit Pferden die Liebe zum Tier wecken und pflegen und damit den Tierschutz fördern.
Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Dem Vereinszweck dienen:
- die Haltung eigener Pferde
- Wartung und Ausbildung von Sportpferden der Mitglieder
- Unterhaltung von Übungs- und Sportbahnen
- Veranstaltungen von Reit- und Fahrkursen für Mitglieder
- Veranstaltungen von Turnieren zum Leistungsvergleich mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Bezirksverband Bielefeld und Kreis Gütersloh der K

Bezirksverband der Kleingärtner Bielefeld und kreis Gütersloh, Der Zweck des Verbandes ist:
a) die Schaffung und Erhaltung von Grünflächen, die der Allgemeinheit zugänglich sind,
b) die Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit,
c) die Zusammenfassung aller Kleingärtnervereine im Verbandsgebiet unter Ausschluß jeglicher parteipolitischer und konfessioneller Ziele,
d) die Überlassung von gepachteten Flächen zu kleingärtnerischen Betätigungen und Nutzen durch die Mitglieder der Kleingärtnervereine im Rahmen des Kleingartenrechts und der angeschlossenen Pachtverträge,
e) die fachliche und rechtliche Beratung der Mitglieder. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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