(na), Der Verein fungiert zur Förderung des Billardsportes in Bielefeld.
Zu seinen Aufgaben gehören:
a) Jugendarbeit
b) Ausrichtung von Meisterschaften und Ligaspielen
c) Gewährleistung eines einheitlichen und geordneten Spielbetriebes
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vereinszweck:
Verein für emanzipatorische Bildungsarbeit, freie
Jugendhilfe, kommunikatives Leben und die Unter-
stützung sozial Benachteiligter.
Aufgaben im Bereich Jugendhilfe, Altenhilfe,
Erwachsenenbildung, Förderung von Bildung und
Erziehung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts-
und Denkmalschutz, Völkerverständigung, Studenten-
hilfe usw.
Betrieben wird eine Kommunikationszentrum.
Der Verein verfolgt ausschliesslich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Gemeinde sieht ihre Aufgabe insbesondere in der Verbreitung des Evangeliums und der Betreuung und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im In- und Ausland.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Wir sind für Sie als Zahnarzt der kompetente Ansprechpartner in Bielefeld und Ostwestfalen, wenn es um Zahntechnik geht., Betrieb eines zahntechnischen Laboratoriums einschließlich aller branchenüblich damit verbundenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Aufgabenstellung gründen, übernehmen, pachten und sich an ihnen beteiligen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die eunity GmbH entwickelt und hostet Datenbanken, Datenbankanwendungen und Funktions-Webportale., Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit) auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
- der Bildung und Ausbildung,
- der Wissenschaft und Forschung.
Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
(2) Die Stiftung fördert die vorgenannten Zwecke
- durch eigene Vorhaben und Projekte zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut (z.B. Beratungs-, Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder Betreuungsangebote für Langzeitarbeitslose oder aus anderen Gründen als schwer vermittelbar geltende Arbeitslose oder Benachteiligte; Fachtagungen, Kongresse, Fortbildungen),
- durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ebenfalls die vorgenannten Zwecke verfolgen,
- durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mittelbeschaffung für eine andere Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
(3) Der Stiftungszweck wird daneben teilweise verwirklicht durch die jährliche Auslobung des "Regine-Hildebrandt-Preises für Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut" an sozial engagierte Einzelpersonen, Gruppen bzw. Institutionen und Einrichtungen, die sich in herausragender Weise um die Reduzierung von Arbeitslosigkeit oder Armut verdient gemacht haben (§ 4).
(4) Der Stiftungszweck wird teilweise auch verwirklicht durch die finanzielle, materielle oder immaterielle Förderung
- steuerbegünstigter Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie Selbsthilfeprojekten für Arbeitslose und/oder aus anderen Gründen hilfsbedürftig gewordenen Menschen,
- wissenschaftlicher Vorhaben zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut,
- von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024