Mädchenhaus Bielefeld e.V. Verwaltung
Vereinszweck:
Verfolgung mildtätiger Zwecke im Rahmen des
§ 53 Abs. 1 AO sowie Maßnahmen im Rahmen der
Jugendhilfe, -pflege und -fürsorge.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
pädagogische und psychologische Beratungs-
und Betreuungsmaßnahmen für Mädchen und junge
Frauen in allgemeinen Lebens- und Notlagen.
Diese geschieht durch das Betreiben eines
Mädchenhauses, welches Beratungs- und
Begegnungszentren, Zufluchtstätten, Wohn-
möglichkeiten, Aus- und Weiterbildungsbereiche
und Freizeitangebote anbietet.
Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich
Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitte
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.
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