Temke Steuerberatungsgesellschaft mbH
Die für Steuerberater zulässigen Tätigkeiten nach §§ 33 und Abs. 3 StBerG. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbarten Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (vgl. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG).
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