b.i.f. Bielefelder Immobilien- und Finanzkontor
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über: Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. Maklergewerbe (§ 34 c GewO).
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