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Unternehmen

Mädchenhaus Bielefeld e.V. Verwaltung

(na), Vereinszweck:
Verfolgung mildtätiger Zwecke im Rahmen des
§ 53 Abs. 1 AO sowie Maßnahmen im Rahmen der
Jugendhilfe, -pflege und -fürsorge.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
pädagogische und psychologische Beratungs-
und Betreuungsmaßnahmen für Mädchen und junge
Frauen in allgemeinen Lebens- und Notlagen.
Diese geschieht durch das Betreiben eines
Mädchenhauses, welches Beratungs- und
Begegnungszentren, Zufluchtstätten, Wohn-
möglichkeiten, Aus- und Weiterbildungsbereiche
und Freizeitangebote anbietet.
Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich
Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitte
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

HSL Martina Habel GmbH & Co. KG Steuerberatungsges

Gegenstand des Unternehmens sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 iVm § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz, einschließlich der Treuhandtätigkeit im Sinne von § 57 Abs. 3 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz (§ 49 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz).Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz, sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Dipl.Kfm(FH) Tobias Deppe

Deppe Immobilien Management versteht sich als ganzheitlicher Immobilienmakler mit Beratungsfokus- Dafür sind wir da- Consulting & Verwaltung, Zweck der Gesellschaft ist die gewerbsmäßige Vermittlung oder der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Wohnräume im Sinne des §34c GewO, die Immobilienverwaltung einschließlich sonstiger damit im Zusammenhang stehender, nicht erlaubnispflichtiger Dienstleistungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armu

Die eunity GmbH entwickelt und hostet Datenbanken, Datenbankanwendungen und Funktions-Webportale., Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage (z.B. Arbeitslosigkeit) auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
- der Bildung und Ausbildung,
- der Wissenschaft und Forschung.
Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
(2) Die Stiftung fördert die vorgenannten Zwecke
- durch eigene Vorhaben und Projekte zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut (z.B. Beratungs-, Beschäftigungs-, Qualifizierungs- oder Betreuungsangebote für Langzeitarbeitslose oder aus anderen Gründen als schwer vermittelbar geltende Arbeitslose oder Benachteiligte; Fachtagungen, Kongresse, Fortbildungen),
- durch Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die ebenfalls die vorgenannten Zwecke verfolgen,
- durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mittelbeschaffung für eine andere Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
(3) Der Stiftungszweck wird daneben teilweise verwirklicht durch die jährliche Auslobung des "Regine-Hildebrandt-Preises für Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut" an sozial engagierte Einzelpersonen, Gruppen bzw. Institutionen und Einrichtungen, die sich in herausragender Weise um die Reduzierung von Arbeitslosigkeit oder Armut verdient gemacht haben (§ 4).
(4) Der Stiftungszweck wird teilweise auch verwirklicht durch die finanzielle, materielle oder immaterielle Förderung
- steuerbegünstigter Träger von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie Selbsthilfeprojekten für Arbeitslose und/oder aus anderen Gründen hilfsbedürftig gewordenen Menschen,
- wissenschaftlicher Vorhaben zur Reduzierung bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit und Armut,
- von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Spargelhof Lückner

Leckerer Spargel und weitere köstliche regionale Produkte gibt es in unseren Spargeldeelen in Gütersloh und Bielefeld. Höchste Qualität für Genießer., Leckerer Spargel und weitere köstliche regionale Produkte gibt es in unseren Spargeldeelen in Gütersloh und Bielefeld. Höchste Qualität für Genießer. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld

Spendenportal. Geldspenden an gemeinnützige Projekte. Sicher und unkompliziert mit modernen Zahlsystemen, (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung".
(2) Zweck der Sozial-Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, 4. Förderung kultureller Zwecke, dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege, 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes, 13. Förderung der Entwicklungshilfe, 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, 18. Förderung der Kriminalprävention, 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke, 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung, Nr. 25 Förderung der Religion, Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports, ... mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Bielefelder Reit- u. Fahr-Club E.V.

Vereinszweck:
Die planmäßige Pflege des Reit- und Fahrsports zur geistigen und körperlichen Erziehung und zur Gesundheitspflege seiner Mitglieder.
Der Verein will besonders in der Jugend durch die Anleitung zum Umgang mit Pferden die Liebe zum Tier wecken und pflegen und damit den Tierschutz fördern.
Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Dem Vereinszweck dienen:
- die Haltung eigener Pferde
- Wartung und Ausbildung von Sportpferden der Mitglieder
- Unterhaltung von Übungs- und Sportbahnen
- Veranstaltungen von Reit- und Fahrkursen für Mitglieder
- Veranstaltungen von Turnieren zum Leistungsvergleich mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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